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Antrag Impfung

Präventive Geflügel-Impfung gegen Aviäre Influenza

Vorreiter Frankreich und Niederlande

Frankreich und die Niederlande haben im Februar 2006 die gesetzliche Grundlage für eine präventive Impfung des Geflügels gegen Vogelgrippe (hoch pathogene Aviäre Influenza HPAI) geschaffen. Frankreich hat mit Massenimpfungen gegen die Vogelgrippe bei Nutzgeflügel bereits begonnen (Stand Februar 2006). In den Niederlanden steht seit 16. März 2006 für Hobbyhaltungen die Impfung als echte Alternative zur Stallpflicht zur Verfügung, wie DiePresse.com berichtet.

Lesen Sie für Details die Pressemeldung der EU vom 22. Februar 2006. Angaben zum Impfstoff gibt es hier.

Die Bremser und Aufstaller

In den übrigen Staaten der EU ist eine solche Impfung noch nicht vorgesehen. Der deutsche Bundesagrarminister Seehofer ließ am 28. Februar 2006 vielmehr mitteilen, dass, sollte die Vogelgrippe Ende April noch grassieren, die Stallpflicht verlängert würde. Zuvor hatte der brandenburgische Agrarminister Dietmar Woidke (SPD) schon angekündigt, dass die Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe wie Stallpflicht und Wildvogel-Monitoring möglicherweise über Jahre aufrechterhalten werden müssen.

Politischer Druck nötig !

Nicht nur für uns als Repräsentanten der Hobbygeflügelhalter, sondern auch für aufgeschlossene Veterinäre (wir nennen hier stellvertretend das Veterinäramt Ebersberg, Bayern) ist eine Stallpflicht auf lange unbestimmte Zeit eine völlig untragbare Perspektive.

Als Signal an die politischen Enscheidungsträger und um dem dringenden Wunsch nach einer Alternative zur Stallpflicht Nachdruck zu verleihen, haben wir uns entschlossen, im Rahmen einer politischen Aktion ein Antragsformular auf präventive Impfung des Geflügels zu entwickeln.

Rechtslage

Die derzeitige Rechtslage in Deutschland gibt einen Anspruch auf Impfung noch nicht her. Folgende Hürden sind gemäß unseren Recherchen im Weg:

1. Deutschland müsste einen Antrag bei der EU stellen und einen Impfplan vorlegen, so wie es Frankreich und die Niederlande vorgemacht haben. Die EU müsste innerhalb von 15 Tagen über den Antrag entscheiden. Das Verfahren ist in der Richtlinie 2005/94/EG geregelt (diese Hürde existiert identisch auch für andere Mitgliedsstaaten der EU).

2. Es müsste ein in Deutschland zugelassener Impfstoff zum Einsatz kommen (der derzeit für D nicht existiert). Die obersten Landesbehörden für das Veterinärwesen könnten sich aber auch wegen eines anderen Impfstoffes mit dem Friedrich-Loeffler-Institut ins Benehmen setzen. Möglich ist nämlich auch der Einsatz eines in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zugelassenen Impfstoffs (der bereits existiert).
Das Verfahren ist im § 17c des dt. Tierseuchengesetzes geregelt.

Der vom nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg eingeschlagene Sonderweg, nämlich der Antrag bei der EU, die für die Impfung von Zoovögeln maßgebliche Entscheidung 2005/744/EG auch auf Rassegeflügel ausdehnen zu dürfen, ist nach unserer Ansicht kein Weg hin zu einer flächendeckenden Impfung in Hobbyhaltungen, aber dennoch als politisches Signal an den Bund bemerkenswert.

Aktion Impf-Antrag

Wir haben zunächst für Deutschland einen Vordruck "Antrag auf präventive Impfung von Geflügel gegen Aviäre Influenza" entwickelt. Da die Veterinärämter als untere Veterinärbehörden keinerlei Möglichkeit haben, diesen Antrag zu bearbeiten oder darüber zu entscheiden, ist für diese lediglich eine Kopie vorgesehen. Falls Sie Ihrem Veterinäramt eine Kopie des Antrags zuleiten wollen, finden Sie die Adresse hier.

Eigentlicher Adressat des Antrags ist die jeweilige oberste Landesbehörde für das Veterinärwesen. Diese hat, wie oben dargestellt, bereits eine wichtige Funktion bei der Umsetzung einer Impfung, so dass man erwarten darf, dass einerseits Stellung genommen wird, andererseits eine Weiterleitung an die Bundesbehörde erfolgt.

Auch wenn ein positiver Bescheid auf den Antrag derzeit nicht möglich erscheint, erachten wir das Stellen des Antrags für sinnvoll. Hiermit können wir als Geflügelhalter signalisieren, dass dringender Handlungsbedarf besteht.

Sie können sich den Vordruck für Ihr Bundesland im pdf-Format zum Ausdrucken und Ausfüllen von Hand oder im WORD®-Format zum Ausfüllen am PC herunterladen.

Bundesland:
-Format    
-Format
Bayern pdf doc
Baden-Württemberg pdf doc
Berlin pdf doc
Brandenburg pdf doc
Bremen pdf doc
Hamburg pdf doc
Hessen pdf doc
Mecklenburg-Vorpommern     pdf doc
Niedersachsen pdf doc
Nordrhein-Westfalen pdf doc
Rheinland-Pfalz pdf doc
Saarland pdf doc
Sachsen pdf doc
Sachsen-Anhalt pdf doc
Schleswig-Holstein pdf doc
Thüringen pdf doc

Argumentationshilfen beim Ausfüllen des Antrags

Unter Punkt 4d des Antrags können individuelle Begründungen für die gewünschte Impfung eingetragen werden, bei fehlendem Platz auch auf dem optionalen Beiblatt. Argumente für die Impfung finden sich beispielsweise in einer Pressemitteilung der Bayer. Landestierärztekammer vom 7. Februar 2006.

In der Pressemitteilung des Tierschutzbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier, vom 9. März 2006 finden sich bemerkenswerte Fakten, die gegen die Argumentation der Impfgegner sprechen.

Unter 4d könnte auch die Bitte eingetragen werden, den Antrag hilfsweise nach der EU-Richtlinie zu bearbeiten, auf die sich der Antrag des NRW-Landwirtschaftsministers Uhlenberg stützt, Formulierungsvorschlag:
"Ich stütze meinen Antrag auch auf die Entscheidung 2005/744/EG und beantrage hilfsweise, die Rechtsgrundlage für die Impfung meiner Tiere auf dieser Basis zu schaffen."

Rückmeldung erbeten !

Wir würden gerne einen Überblick über den Erfolg der Aktion erhalten. Wenn Sie einen Antrag gestellt und Antwort von der Behörde bekommen haben, würden wir uns über eine Mitteilung freuen. Hierzu steht Ihnen unsere Mailadresse zur Verfügung. Sie können auch auf andere Weise zu uns Kontakt aufnehmen.

Hier die ersten Antworten der Ministerien Brandenburg, Thüringen, Baden-Württemberg und Bayern:

 Antwort Ministerium Brandenburg vom 10.03.2006 (jpg, 129 kB)
 Antwort Ministerium Thüringen vom 17.03.2006 (jpg, 239 kB)
 Antwort Ministerium Baden-Württemberg vom 10.04.2006 (pdf, 69 kB)
 Antwort Ministerium Bayern vom 10.04.2006 (pdf, 68 kB)

Dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz scheinen die Impfanträge lästig gewesen zu sein. In einem Schreiben vom 13.03.2006 hat sich das Ministerium als Impfgegner geoutet und vorgeschlagen, die Anträge gesammelt dem ZEL weiterzuleiten, andernfalls müssten von jedem Antragsteller 50 € Gebühr erhoben werden. Der ZEL hat dem Ministerium mitgeteilt, bei allem Geplänkel um Gebühren und Antragsbearbeitung das eigentliche Anliegen, nämlich die Impfung, nicht aus den Augen zu verlieren.

 Schreiben des bayerischen Ministeriums an den ZEL vom 13.03.2006 (pdf, 99 kB)
 Antwort des ZEL an das Ministerium vom 27.03.2006 (pdf, 61 kB)

Die Gebühr in Bayern scheint damit vom Tisch zu sein. Mittlerweile ergingen Bescheide, ohne dass eine Kostennote beilag.


 

Last but not least: Ihr Eintrag in unsere "Liste PRO Geflügelimpfung"

Für weitere Aktionen sammeln wir elektronische Unterschriften in unserer "Liste PRO Geflügelimpfung". Wir wollen damit als Verband an Bundes- und Landesbehörden herantreten, nicht nur in Deutschland.

Am 6. April 2006 ging die Liste mit den ersten 343 Einträgen per Post an die obersten Bundesbehörden für den Seuchenschutz in Deutschland, Österreich und in der Schweiz, außerdem an alle 16 deutschen obersten Veterinärbehörden der Bundesländer.

 Anschreiben zur Übersendung der Liste PRO Geflügelimpfung vom 6.4.2006 (pdf, 57 kB)

Lassen Sie sich hierdurch nicht abhalten, sich in die Liste einzutragen. Wir sammeln weiter und werden erneut bei den Politikern vorstellig werden. Steter Tropfen höhlt den Stein!

Wer Adressen auf Papier oder als elektronische Liste gesammelt einliefern will, kann eine Liste im Excel®-Format herunterladen.

Liste PRO Geflügelimpfung

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