Aufstallung 2006: Antrag Ausnahme- Genehmigung
Aufstallung 2006
So beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung
Seit 15.02.2006 10:16 Uhr amtlich:
Erneute Stallpflicht kommt
Das deutsche BMELV hat am 15. Februar 2006 eine erneute "Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest" erlassen. Gemäß Anschreiben des BMELV an die Verbände wird diese am 16. Februar verkündet und tritt am 17. Februar 2006 in Kraft. Die Aufstallung ist bis 30. April 2006 verordnet.
Verordnung zur Aufstallung des Geflügels vom 15. Februar 2006 (D, pdf, 76 kB)
Ausnahmen sind möglich
Die Verordnung sieht die Möglichkeit vor, Geflügel per Ausnahmegenehmigung weiter frei zu halten. Hierzu müssen zum Einen bestimmte Voraussetzungen vorliegen und zum Anderen einige Auflagen erfüllt werden. Wir möchten die Geflügelhalter ausdrücklich ermuntern, zum Wohl ihrer Tiere von dieser Möglichkeit regen Gebrauch zu machen. Dafür ist die Regelung schließlich in die Verordnung aufgenommen worden. Der Wortlaut des § 1 Abs. 3 der Verordnung:
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen von Absatz 1 [= Haltung in geschlossenen Ställen] genehmigen, soweit
1. die Anforderungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 [= Volierenhaltung] wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht erfüllt werden können und
2. Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.
Wird eine Genehmigung nach Satz 1 erteilt, hat der Geflügelhalter
1. mindestens monatlich eine klinische tierärztliche Untersuchung des Geflügels durchführen und tierärztlich dokumentieren zu lassen,
2. das Geflügel im Zeitraum bis zum Ablauf des 30. April 2006 mindestens einmal serologisch auf Antikörper gegen das Influenza-A-Virus der Subtypen H 5 und H 7 untersuchen zu lassen und
3. Enten und Gänse vom übrigen Geflügel getrennt zu halten.
Antrag auf Freilandhaltung - so geht es
Anträge auf Ausnahme von der Stallhaltung können grundsätzlich formlos gestellt werden. Bei der letzten Aufstallung wurden auch telefonische Anträge entgegengenommen und bearbeitet.
Der ZEL hat sich trotzdem entschlossen, einen Vordruck für den Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Verfügung zu stellen. Der Vordruck besteht aus zwei Seiten und einem optionalen Beiblatt. Er steht im pdf-Format (manuell auszufüllen) und als Formular für Microsoft WORD® (auch am PC auszufüllen) zur Verfügung. Hier die "scharfe" Version:
Antragsformular (Version 2.0, Stand 15.02.2006, pdf, 53 kB)
Antragsformular (Version 2.0, Stand 15.02.2006, doc, 91 kB)
Hier ist eine entschärfte, neutralere Variante des Formulars für alle, denen der Hinweis "Drittschrift für den ZEL" etwas zu heftig erscheint:
Antragsformular neutral (Version 2.1, Stand 15.02.2006, pdf, 52 kB)
Antragsformular neutral (Version 2.1, Stand 15.02.2006, doc, 79 kB)
Einen amtlichen Vordruck haben wir auf der Formularseite des Kreises Euskirchen gefunden. Seit 18. Februar steht dort das Formular 'Ausnahmegenehmigung von Stallpflicht' im pdf-Format zur Verfügung. Auch der Landkreis Verden/Aller hat ein Antragsformular im pdf-Format online.
Anträge sind beim zuständigen Veterinäramt zu stellen, Adessen siehe weiter unten.
Suchen Sie das Gespräch!
Wir empfehlen trotz Formular, zunächst im Veterinäramt anzurufen und das Gespräch zu suchen. Auch im Veterinäramt sitzen Menschen. Manche stehen den Problemen der Wassergeflügelhaltung in geschlossenen Ställen und den Nöten der Halter durchaus mit Verständnis gegenüber. Die Chance eines persönlichen Gesprächs sollte nicht unterschätzt werden. Das Formular kann im Anschluss an das Gespräch immer noch zum Einsatz kommen, ggf. in der neutralen Variante. Allen, denen das Formular zu "amtlich" aussieht, kann es zumindest als Anregung für ein persönliches Schreiben dienen.
Argumente
Unser Mitglied Marco H. hat für sich selbst und für eine weitere Laufentenfreundin durch telefonische Überzeugungsarbeit Ausnahmegenehmigungen erwirkt. Seine Argumentation hat er in einem langen Forenbeitrag im Laufentenforum niedergeschrieben.
Im Laufentenforum können Sie gerne weitere Fragen zum Thema stellen. zur Forenstartseite
Adressen der Veterinärbehörden
Beim BMELV stehen die Adressen und Telefonnummern aller deutschen Ämter nach Bundesländern geordnet im pdf-Format zur Verfügung:
Veterinärbehörden der Bundesländer (auf der BMELV-Seite ganz unten)
Nicht vergessen: Berichten Sie uns!
Um anderen Antragstellern helfen zu können, bitten wir Sie, uns eine Rückmeldung über den Ausgang Ihres Antragsverfahrens zu geben. Je mehr Information Sie uns geben umso besser. Falls Sie das Formular verwendet haben, schicken Sie uns am besten eine Drittschrift Ihres Antrags. Tragen Sie rechts oben ein, wie der Antrag beschieden wurde. Ausgefüllte WORD-Vordrucke können Sie uns per Mail zusenden, handschriftlich bearbeitete Anträge per Fax oder Post. Unsere Daten finden Sie unter "Kontakt".
Es sind bereits erste Rückmeldungen zur der Ausnahmegenehmigung da. Lesen Sie hierzu die Unterseite 'Erfahrungsberichte'.
Das sagen die Behörden
Stellungnahmen der Veterinärämter zur Ausnahmegenehmigung
Auf Grund von Anfragen verunsicherter und unentschlossener Halter zur Ausnahmeregelung hat der ZEL eine vertrauensbildende Maßnahme gestartet. Es wurden alle 430 deutschen Veterinärämter angeschrieben und um Stellungnahmen bis zum 15. Februar gebeten, wie mit der Ausnahmeregelung verfahren wird:
Schreiben des ZEL an die Veterinärämter (pdf, 36 kB)
Die wesentlichen Auszüge aus den Antworten der Ämter stehen auf der Unterseite 'Stellungnahmen Veterinärämter' zum Nachlesen zur Verfügung. Es haben 32 Ämter geantwortet. (Stand 20.2.2006).
Stellungnahmen der Obersten Landesbehörden
Viele Veterinärämter haben unser o.g. Schreiben wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung an das übergeordnete Landesministerium weitergeleitet und angekündigt, dass von dort eine Stellungnahme erfolgen wird. Dies ist weitgehend nicht geschehen. Für Hessen liegt inzwischen eine Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz vor, die in Kopie auch an alle hessischen Veterinärämter gegangen ist:
Stellungnahme Hess. Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Auch Bayern hat geantwortet, wenn auch nicht in direkter Beantwortung unseres Schreibens. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz StMUGV hat uns in den Verteiler aufgenommen und ein Schreiben zur Verfügung gestellt, das auch an alle Veterinärämter ging. Den Ämtern wurden darin Hinweise zur Handhabung von Ausnahmegenehmigungen angekündigt, sobald die endgültige Textfassung der Verordnung vorliegt.
Schreiben des Bayerischen StMUGV an Veterinärämter und Verbände vom 10.02.2006
Das Bayer. Ministerium hat die angekündigten Hinweise zur Umsetzung der Aufstallungsverordnung am 17.02.2006 herausgegeben. Wichtig erscheint uns der Hinweis zur besonderen Behandlung von Wassergeflügel, Zitat:
"In der Bund-Länderbesprechung am 14.02.2006 in Bonn wurde die besondere Problematik des Wassergeflügels thematisiert, für das der Zugang zu Wasser für eine art- und tierschutzgerechte Haltung besonders wichtig ist. Unter Beachtung der Belange der Tierseuchenbekämpfung soll daher bei der Prüfung auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen insbesondere bei Wassergeflügel dem Tierschutz Rechnung getragen werden."
Ebenso wichtig: die drei Stufen der sog. Kaskadenregelung werden gleichrangig gelistet:
1. geschlossener Stall 2. dichte Abdeckung oben, vogelsichere Seitenbegrenzung (sog. Voliere) 3. eine von Stufe 1 und 2 abweichende von der zuständigen Behörde genehmigte Haltung
Im Schreiben finden sich insbesondere keine Anhaltspunkte, dass die Stufe 3, für die eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, aus Sicht des Seuchenschutzes minderwertig und deshalb besonders restriktiv zu handhaben wäre.
Eine solche Handhabung posaunt derzeit nur der in die Enge getriebene Minister Seehofer heraus, siehe z.B. Financial Times Deutschland, 17.2.2006: Der Minister mahnte die Länder zur rigorosen Umsetzung der seit Freitag wieder herrschenden bundesweiten Stallpflicht: "Da gibt es null Toleranz."
Wir sehen darin einen äußerst bedenklichen Populismus und Stimmungsmache gegen Geflügelhalter. Bereits der Eröffnungssatz Seehofers Bundestagsrede vom 16.2.2006 ging in diese Richtung: "Deshalb auch heute wieder die Empfehlung an die Menschen, sich von Geflügelhaltungen fernzuhalten."
Schreiben des Bayerischen StMUGV zur Umsetzung der Aufstallung, 17.02.2006
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